Wartung und Prüfung

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Unsere Kunden wählen aus unserem Serviceprogramm das maßgeschneiderte Paket für die reibungslose Unterhaltung ihrer Aufzugs- und Förderanlagen aus.

Wartung von Aufzügen und Förderanlagen

Nach der von Ihnen zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung wird eine regelmäßige Wartung Ihrer Förder- oder Aufzugsanlage gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert.

Der Betreiber muss ein geeignetes Wartungsintervall unter Berücksichtigung der Einflussfaktoren Frequentierung, Nutzungsart, Umgebungsbedingungen, technische Ausstattung und deren Alter eigenverantwortlich festlegen.
Wir führen unsere Wartungen gemäß DIN EN 13015 (europäische Norm zur Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen) mit eigenen, extra geschulten Fachmonteuren durch.

Der Wartungstermin wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange individuell abgestimmt. Auf Wunsch ist eine Wartung auch am Wochenende, frühmorgens oder spätabends möglich.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit Rat und Tat.

Sicherheitsprüfung von Güteraufzügen ohne Personenbegleitung

Die Betreiber von Aufzugsanlagen sind im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, ihre technischen Anlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Seit dem Jahr 2003 gelten Aufzugsanlagen, die nicht zur Beförderung von Personen, jedoch von Gütern bestimmt sind und im Rahmen von Arbeitstätigkeiten durch Mitarbeiter stehen, genutzt werden, NICHT als überwachungsbedürftig, aber prüfpflichtig. Hierzu zählen Güter-, Kleingüter-, Behälter- und Unterfluraufzüge sowie vereinfachte Güteraufzüge.

Sie sind technische Arbeitsmittel und es obliegt dem Betreiber, diese Prüfung gemäß § 14 der BetrSichV eigenverantwortlich durchzuführen oder in seinem Auftrage durchführen zu lassen und für die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft zu dokumentieren.

Eine unterlassene oder unqualifizierte Prüfung des Arbeitsmittels kann im Falle eines Arbeitsunfalls unter Umständen strafrechtliche Folgen für den Betreiber/Besitzer nach sich ziehen. Wir bieten als Zusatzmodul zu unserer regelmäßigen Wartung eine entsprechende Prüfung durch unsere geschulten sachkundigen Monteure an. Mit der Vorlage des von uns erstellten Prüfprotokolls erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen an die Nutzung der Aufzugsanlage.

DGUV-Prüfung von Aufzügen und Förderanlagen

Mit Inkrafttreten der TRBS (Technische Regel Betriebssicherheit) 1201/4 im November 2009 muss durch den Betreiber des Arbeitsmittels der Nachweis über den ordnungsgemäßen elektrischen Zustand der Anlage erbracht und dokumentiert werden. Bei prüfungspflichten Aufzügen (i.d.R. bei Aufzügen mit Personentransport) wird ein entsprechender Nachweis über die durchgeführte Prüfung bei der wiederkehrenden Prüfung kontrolliert und als Mangel festgestellt, sofern dieser fehlt. Als Grundlage für die Prüfung elektrischer Anlagen wird die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V3 herangezogen. Darin sind neben Art und Prüfumfang auch Fristen für die Prüfungen festgelegt. Für ortsfeste Anlagen ergibt sich daraus ein Prüfintervall von 4 Jahren.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt durch unsere geschulten Servicemitarbeiter, wenn möglich als Zusatzmodul zur Wartung oder aber bei der Erstprüfung als Einzelprüfung. Die Prüfung erfolgt durch modernste, zugelassene Messgeräte gemäß den auf dem zu erstellenden Prüfprotokoll vermerkten Messpunkten.

Bei der Prüfung festgestellte Mängel (Abweichungen vom Sollwert), können durch unsere Servicemitarbeiter direkt behoben, oder dem Betreiber geeignete Maßnahmen empfohlen werden.

Der Geschäftsführer eines Unternehmens setzt sich, wie auch bei der nicht durchgeführten Hauptprüfung, hohen persönlichen Haftungsrisiken aus und kann im Schadensfall, wenn auf die Elektrogeräteprüfung verzichtet wurde, auch strafrechtlich verfolgt werden.